Zur Person
Rechtsanwalt Jüdt wuchs in einem von klassischer Musik geprägten häuslichen Umfeld auf, was seine ersten Ausbildungsjahre maßgeblich bestimmen sollte: Als Studienstiftler wurde er von Hans-Peter Schmitz zum Konzertflötisten ausgebildet, komplettierte nach seinem Konzertexamen an der Hochschule für Musik in Berlin seine Ausbildung in London bei Gareth Morris, Professor an der Royal Academy of Music, und schloss seine musikalischen Lehr- und Wanderjahre, die für ihn mehr als nur Glasperlenspiele waren, mit der staatlichen Musiklehrerprüfung ab.
1977 nahm er das Jurastudium an der Bonner Uni auf und gründete 1985 nach seinem 2. Staatsexamen mit seinem Freund und Partner Hans-Jürgen Breit in Neuwied die Anwaltssozietät »Breit & Jüdt«, die später um Rechtsanwältin Katharina Brügge-Breit erweitert wurde.
Für viele (ihn prägende) Jahre war Rechtsanwalt Jüdt wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Paeffgen am Strafrechtlichen Institut der Bonner Uni, der ihn in der Kunst des wissenschaftlichen Arbeitens unterwies; bei Prof. Schilken promovierte er im Verfahrensrecht.
Nach über 35 Jahren gemeinsamer Berufsausübung haben die Sozien der Kanzlei »Breit & Jüdt« ihren beruflichen Zusammenschluss beendet, sind aber auch künftig für die ehemalige wie auch neue Mandantschaft jederzeit erreichbar, lediglich unter verschiedenen Anschriften.
Familienrecht
Auch im Familienrecht steht für mich als Anwalt im Vordergrund, einen klaren Standpunkt für den Mandanten zu finden und erforderlichenfalls mit Nachdruck zu vertreten, wobei es meiner Erfahrung und Überzeugung nach genauso wichtig ist zu berücksichtigen, dass sich tragfähige »Win-Win-Lösungen« nur dann erzielen lassen, wenn die Bedürfnisse und Interessen des anderen Ehegatten nicht aus dem Blick verloren gehen…
Arbeitsrecht
Ich berate und vertrete beide, Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer, weil meine jahrzehntelangen Erfahrungen in arbeitsrechtlichen Mandaten mich gelehrt haben, dass es bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen von Vorteil ist, auch die jeweilige Interessenlage des Anderen zu kennen und zu wissen, wie er »tickt«: Und dies kann zu guten, jedenfalls zufriedenstellenden Ergebnissen führen...
Publikationen
Rechtsanwalt Jüdt publiziert regelmäßig über familienrechtliche Themen und ist u.a. Mitherausgeber und Autor des im Luchterhand Verlag erschienenen Formularbuchs des Fachanwalts für Familienrecht (6. Aufl. 2020), in dem er über den Abänderungsantrag, das Güterrecht und die nichteheliche Lebensgemeinschaft geschrieben hat. Seine – überwiegend im Luchterhand-Verlag – in den letzten 15 Jahren erschienenen Publikationen sind folgende…
Musik
Beides, Musik und Jura, hat Rechtsanwalt Jüdt als Herausforderung und sich ergänzende Professionen verstanden und – freilich mit unterschiedlicher Intensität – praktiziert. Daneben hat er musikwissenschaftliche Essays geschrieben, Verschollenes in der Alten Staatsbibliothek in Berlin aufgestöbert und eine Vielzahl von Transkriptionen für diverse Kammermusikbesetzungen geschrieben, die teilweise in Konzerten aufgeführt wie auch auf CD eingespielt wurden…
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Fachanwalt für Familienrecht
Ich berate Sie
nicht nur anlässlich Ihrer Eheschließung, etwa weil Sie darüber nachdenken, mit Ihrem künftigen Ehepartner einen Ehevertrag deshalb abschließen zu sollen, weil statistisch gesehen jede dritte Ehe scheitert, oder deshalb, weil Sie Ihre zweite Ehe eingehen und Sie sich nicht nochmals mit einer als leidvoll erfahrenen Auseinandersetzung über Scheidung und Scheidungsfolgen konfrontiert sehen oder weil Sie für Ihre Ehe ebenso faire wie auch verbindliche Regelungen anlässlich Trennung und Scheidung treffen wollen, um nicht später, wenn die Ehe auf dem Prüfstand steht, feststellen zu müssen, dass bei Ihnen und/oder Ihrem Ehepartner keine Bereitschaft zu einer – eigentlich unverzichtbaren – Verständigung besteht.
Ich berate Sie aber auch
aus Anlass Ihrer Überlegung, sich von Ihrem Ehepartner zu trennen und werde Ihnen dann aufzeigen, mit welchen – teilweise auch tiefgreifenden – Konsequenzen ein solche Trennung verbunden sein kann; wie auch nach vollzogener Trennung während der gesamten Trennungszeit, die von vielen Ehepartnern als besonders schwierig erlebt wird und überlege gemeinsam mit Ihnen, ob nicht vorzugsweise Gespräche mit Ihrem Ehepartner sinnvoll sein können, mit denen Gerichtsverfahren vermieden werden.
Ich unterstütze Sie,
wenn es darum geht, Ihnen mit Hilfe einer notariell beurkundeten Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung Planungssicherheit zu verschaffen und ein schlankes und damit auch kostengünstiges Scheidungsverfahren vorzubereiten.
Und natürlich vertrete ich Sie
im Scheidungsverfahren und verständige mich mit Ihnen darüber, ob und ggfs. welche Scheidungsfolgen einer einvernehmlichen Regelung zugeführt werden, um eine für keinen Ehepartner wünschenswerte jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung nicht führen zu müssen.
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ich berate Sie
nicht nur, wenn es um den Abschluss eines Arbeitsvertrages geht oder um die Änderung eines bestehenden Vertrages, etwa weil eine solche von Ihnen gewünscht wird oder betriebliche Notwendigkeiten eine Vertragsanpassung erforderlich machen; ich berate Sie auch, wenn Art und Umfang von Ansprüchen oder Pflichten aus Ihrem Arbeitsverhältnis im Streit stehen und Sie wissen wollen, wo Sie stehen und auf welche Weise Sie Ihren Ansprüchen wirkungsvoll Geltung verschaffen können.
Ich vertrete Sie
in arbeitsgerichtlichen Verfahren und erforderlichenfalls auch in allen Instanzen, wobei ich mit Ihnen in jeder Lage des Verfahrens überlegen werde, ob und ggfs. mit welchem Inhalt eine Verständigung mit Ihrem Prozessgegner möglich und (vielfach auch) sinnvoll ist
Ich berate und vertrete
sowohl Arbeitgeber wie auch Betriebsräte in allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts, verhandele und formuliere Betriebsvereinbarungen und, wenn unternehmerische Entscheidungen dies erforderlich machen, Sozialpläne, deren Umsetzung von mir in umfassender Weise begleitet wird; hierbei kann ich auf langjährige Erfahrungen mit mittelständischen Unternehmen ebenso zurückblicken wie auch mit überregional tätigen Konzernen.
In allen Fällen
steht für mich im Vordergrund, Ihren Standpunkt mit Nachhaltigkeit und einem hohen Maß an fachlicher Kompetenz zu vertreten und unterstütze Sie auch, wenn Sie eine Verständigung wünschen, um die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung zu erleichtern: Auch im Arbeitsrecht sind »Win-Win-Lösungen« anstrebenswert, um den Weg in die Zukunft richten zu können und nicht in der konfliktreichen Gegenwart zu verharren.
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Publikationen
Bücher/Buchbeiträge:
Formularbuch des Fachanwalts Familienrecht
Herausgeber: Jüdt/Kleffmann/Weinreich, 7. Auflage, 2023
Kap. 2: Der Abänderungsantrag (S. 377 - 477)
Kap. 3: Das Güterrecht (S. 549 - 593; S. 618 - 661)
Kap. 10: Partnerschaften außerhalb der Ehe (S. 1063 – 1138)
Praxishandbuch Unterhaltsrecht
Herausgeber: Kleffmann/Soyka, bis 4. Auflage, 2020
Kap. 7: Familienrechtliche Ausgleichsansprüche
Kap. 8: Unterhalt eingetragener Lebenspartner
Die Überleitung von Unterhaltsansprüchen nach § 36 EGZPO
516 Seiten, Gardez! Verlag, 2009
Handbuch Familienvermögensrecht
Herausgeber: Michael Klein, 3. Aufl. 2022
Kap. 2: Der Ehevertrag (S. 783 – 972)
Zurück zum Start: Die gekippte Dreiteilungsmethode
Sonderbeilage zum Formularbuch des Fachanwalts Familienrecht, S. 33 ff.
Aufsätze/Zeitschriftenbeiträge zum Familienrecht:
Alles fließt und nichts bleibt?
Betrachtungen zur Flusslehre des Heraklit von Ephesos
FuR 2007, 401 ff.; 457 ff.; 507 ff.
UÄndG 2008 und Abänderungsklage: Auch gegen eine nicht titulierte Vereinbarung?
FuR 2008, 112 ff.
Der Vertrauensschutz in Überleitungsfällen
FuR 2008, 427 ff.; 468 ff.; 532 ff.; 577 ff
§ 323 ZPO und/oder § 767 ZPO?
Überlegungen zur richtigen Klagewahl
FuR 2009, 301 ff.; 387 ff.; 439 ff.
Muster und Erläuterungen zu einem Antrag auf Abänderung eines notariellen Schuldanerkenntnisses
FuR 2009, 666 ff.
Zur Verwirkung von Unterhaltsansprüchen
FuR 2010, 548 ff.; 624 ff.
Der Unterhalt nach § 1615l BGB - zugleich eine Anmerkung zu den Auswirkungen der Entscheidung des BVerfG vom 25.01.2011
FuR 2011, 241 ff.
Die anwaltliche Honorierung bei einer aus dem Scheidungsverbund abgetrennten und sodann auf das neue Recht übergeleiteten Folgesache über den Versorgungsausgleich
FuR 2011, 307 ff.
Unterhalt mit dem Taschenrechner?
Denkanstösse zur Gestaltung ehevertraglicher Regelungen zum Ehegattenunterhalt
FuR 2011, 487 ff.
Das Leben in einer realen und fiktiven Welt
Anmerkungen zur "Matrix" im Unterhaltsrecht oder: Der Umgang mit fingierten Einkünften
FuR 2012, 520 ff.
Zum anwaltlichen Unbehagen bei erlassener einstweiliger Unterhaltsanordnung
FuR 2012, 570 ff.; 635 ff.
Der neue Familienselbstbehalt und seine Auswirkungen auf den Elternunterhalt
FuR 2013, 62 ff.
Die Auskunftsverpflichtung beim Zugewinnausgleich oder: Wie "verauskunfte" ich meinen Ehegatten vergleichsbereit?
FuR 2013, 187 ff
Das Schicksal von Zuwendungen enttäuschter (Schwieger)Eltern
FuR 2013, 431 ff.
10 Jahre Ehevertragsrechtsprechung des BGH
FuR 2014, 92 ff.; 155 ff.
Der "belastete privilegierte Erwerb" in der Zugewinnausgleichsbilanz und der K(r)ampf mit dessen Indexierung
FuR 2014, 391 ff.; 459 ff.
Der Auskunftsanspruch zum Anfangs- und Endvermögen
FuR 2014, 504 ff.
Anmerkungen zur richtigen Anrechnung der Geschäftsgebühr im VKH-Verfahren
FuR 2015, 23 ff.
Vergleichsreue vs. Anwaltshaftung, insbesondere: Die haftungsrechtlichen Tücken bei Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung
FuR 2015, 193 ff.
Lediglich ein "Mauerblümchen" des Unterhaltsrechts? Überlegungen zum Verfahrenskostenvorschuss unter besonderer Berücksichtigung der Rückzahlungspflicht und der Kostenfestsetzung
FuR 2015, 315 ff.
Die "Tücken" des Altersvorsorgeunterhalts - zugleich ein Beitrag zur Anwaltshaftung
FuR 2015, 622 ff.
Der "vergessene" Altersvorsorgeunterhalt - zugleich ein Beitrag zur Abänderung titulierter Unterhaltsansprüche
FuR 2016, 2 ff.
Die Abänderung von Unterhalt infolge Rentenbezugs
FuR 2016, 614 ff.
Zugewinn auch unter Einbeziehung der "Verlobungszeit"
FuR 2017, 118 ff.
"Optimierung des Gebührenbudgets" bei der Abrechnung familienrechtlicher Mandate?
FuR 2018, 339 ff.
Zugewinn und ... "S" wie Steuern
FuR 2019, 451 ff.
Zugewinn und ... "G" wie Gemeinschaftskonten
FuR 2019, 632 ff.
Zugewinn und ... "T" wie Trennungsvermögen
FuR 2020, 93 ff.; 143 ff.
Zugewinn und ... "B" wie Beweislast
FuR 2020, 412 ff.; 467 ff.
Zugewinn und ... "E" wie Ehevertrag
FuR 2020, 572 ff.
Zugewinn und ... "V" wie Vorausempfang
FuR 2021, 25 ff.; 86 ff.
Zugewinn und ... "E" wie Einwendungen und Einreden
FuR 2021, 243 ff.; 297 ff.; 358 ff.; 407 ff.
Zugewinn und ... "V" wie Vorzeitiger Zugewinnausgleich
FuR 2021, 586 ff.; 646 ff.; FuR 2022, 21 ff.;83 ff.
Zugewinn und ... "A" wie Arrest - Zugleich ein Beitrag zur „anwaltlichen Regressvermeidung“
FuR 2022, 195 ff.; 251 ff.; 313 ff.
Zugewinn und ... "D" wie Dritte
FuR 2022, 519 ff.; 565 ff.; 618 ff.
Mehrere Auftraggeber im Erb- und Familienrecht
FuR 2022, 422 ff.; 462 ff.
Abänderung und ... "P" wie Provisorium
FuR 2023, 64 ff.; 134 ff.
Abänderung und ... "G" wie Grundsätze
FuR 2023, 224 ff.; 268 ff.
Abänderung und ... "Z" wie Zeitpunkte
FuR 2023, 362 ff.
Abänderung und ... "W" wie Wesentliche Veränderung
FuR 2023, 408 ff.; Heft 10; Heft 11.
Unterhalt im Alter
FuR 2023, 582 ff.
Abänderung und ... "P" wie Präklusion
FuR 2024, Heft 2; Heft 3.
Abänderung und ... "F" wie Fiktion
FuR 2024, Heft 4; Heft 5.
Abänderung und ... "V" wie Vereinbarte Unterhaltsschuld
FuR 2024, Heft 7; Heft 8.
Buchbesprechungen:
Borth, Praxis des Unterhaltsrechts, 2. Aufl. 2011
FuR 2012, 617 ff.
Kemper, Versorgungsausgleich in der Praxis
FuR 2011, 320 ff.
PWW 3. Auflage
FuR 2008
Rezension Scholz/Stein "Praxishandbuch Familienrecht",
18. Ergänzungslieferung - Oktober 2009, Beck-Verlag
FuR 2010
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Musik
François Couperin
aus: Piece de Clavecin: »Le tic toc choc ou Les maillotins« in der Bearbeitung für Flöte und Cembalo von Hans-Peter Schmitz
Cembalo: Gerhard Flöck
Schubert/Jüdt
Impromptu in Ges-Dur op. 90 Nr. 3 in der Bearbeitung für Flöte, Oboe, Klarinette und Klavier
Oboe: Peter Bodnar
Klarinette: Thomas Jüdt
Klavier: Bernhard Bücker
Cole Porter/Rolf Langhans
"Beginn the Beguine"
Klavier: Bernhard Bücker
Klarinette: Thomas Jüdt
Bratsche: Rolf Langhans
Louis Spohr
aus: Quintett für Klavier und Bläser op. 52
Klavier: Stefan Irmer
Klarinette: Thomas Jüdt
Horn: Markus Schleich
Fagott: William Bond
T. Genin Jeune
aus: „Sextuor“ für Klavier und Bläserquintett
Klavier: Bernhard Bücker
Oboe: Peter Bodnar
Klarinette: Thomas Jüdt
Horn: Markus Schweich
Fagott: William Bond
Schubert/Jüdt
aus: „Die Forelle“ in der Bearbeitung für Sopran, Flöte, Klarinette, Violoncello und Klavier
Sopran: Christiane Rost
Klarinette: Thomas Jüdt
Violoncello: Guido Schiefen
Klavier: Stefan Irmer
Franz Doppler
aus: Duettino über ungarische Themen für 2 Flöten und Klavier
Flöten: Eberhard Jüdt und Wolfgang Dasbach
Klavier: Stefan Irmer
F. Mendelssohn-Bartholdy
aus: Klavier-Trio Nr. 1 in d-moll für Klavier, Flöte und Violoncello, op. 49
3. Satz: Scherzo. Leggiero e vivace
Klavier: Olaf Dressler
Violoncello: Guido Schiefen
J. N. Hummel
aus: Trio op. 78 für Klavier, Violoncello und Flöte
Klavier: Olaf Dressler
Violoncello: Guido Schiefen
J. J. Quantz
Konzert für Flöte, Streicher und B.C. in G-Dur; Ausschnitt aus dem 2. Satz
Cembalo: Stefan Irmer
1. Violine: Rachel Isserlis, Christoph Daub
2. Violine: Yuko Ishikawa
Viola: Rolf Langhans
Violoncello: Ester Linsel
Kontrabaß: Jörg Koslowski
Franz & Karl Doppler
aus: "Souvenir de Prague", op. 24
Alla Zingarese
Flöten: Eberhard Jüdt und Wolfgang Dasbach
Klavier: Stefan Irmer
Louise Farrenc
aus: Sextett für Klavier und Bläserquintett op. 52
Klavier: Bernhard Bücker
Oboe: Detlev Rollmann
Klarinette: Thomas Jüdt
Horn: Markus Schleich
Fagott: William Bond
Jean Françaix
Sextuor für Klavier und Bläserquintett (1947)
L´Heure du berger 3. Satz: Finale
Klavier: Bernhard Bücker
Oboe: Detlev Rollmann
Klarinette: Thomas Jüdt
Horn: Markus Schleich
Fagott: William Bond
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Sie können mit mir telefonisch oder per Email in Kontakt treten. Ein Kontaktformular verwende ich nicht. Ich kann also mit Ihnen ohne Ihr Zutun nicht in Kontakt zu treten.
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Da ich Ihre persönlichen Daten durch Aufrufen meiner Website nicht unmittelbar in Erfahrung bringen kann, findet eine Übermittlung durch mich nicht statt.Ich weise allerdings darauf hin, dass ich ungeachtet dessen in eine Weitergabe Ihrer Daten einwilligen muss, wenn hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO) und ich zur Weitergabe gezwungen werde.
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Ich weise ferner darauf hin, dass Google sich dem zwischen der Europäischen Union und den USA geschlossenen Privacy-Shield-Abkommen unterworfen und sich zertifiziert hat. Darin hat sich Google verpflichtet, die Standards und Vorschriften des europäischen Datenschutzrechts einzuhalten.
Nähere Informationen können Sie folgendem Eintrag entnehmen: https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=ActiveInformationen des Drittanbieters: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland, Fax: +353 (1) 436 1001.
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