Fachanwalt für FamR

Fachanwalt für ArbeitsR

Mediator (DAA)

Zur Person

Rechtsanwalt Jüdt wuchs in einem von klassischer Musik geprägten häuslichen Umfeld auf, was seine ersten Ausbildungsjahre maßgeblich bestimmen sollte: Als Studienstiftler wurde er von Hans-Peter Schmitz zum Konzertflötisten ausgebildet, komplettierte nach seinem Konzertexamen an der Hochschule für Musik in Berlin seine Ausbildung in London bei Gareth Morris, Professor an der Royal Academy of Music, und schloss seine musikalischen Lehr- und Wanderjahre, die für ihn mehr als nur Glasperlenspiele waren, mit der staatlichen Musiklehrerprüfung ab.

1977 nahm er das Jurastudium an der Bonner Uni auf und gründete 1985 nach seinem 2. Staatsexamen mit seinem Freund und Partner Hans-Jürgen Breit in Neuwied die Anwaltssozietät »Breit & Jüdt«, die später um Rechtsanwältin Katharina Brügge-Breit erweitert wurde.

Für viele (ihn prägende) Jahre war Rechtsanwalt Jüdt wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Paeffgen am Strafrechtlichen Institut der Bonner Uni, der ihn in der Kunst des wissenschaftlichen Arbeitens unterwies; bei Prof. Schilken promovierte er im Verfahrensrecht.

Nach über 35 Jahren gemeinsamer Berufsausübung haben die Sozien der Kanzlei »Breit & Jüdt« ihren beruflichen Zusammenschluss beendet, sind aber auch künftig für die ehemalige wie auch neue Mandantschaft jederzeit erreichbar, lediglich unter verschiedenen Anschriften.


  • Ich berate Sie

    nicht nur anlässlich Ihrer Eheschließung, etwa weil Sie darüber nachdenken, mit Ihrem künftigen Ehepartner einen Ehevertrag deshalb abschließen zu sollen, weil statistisch gesehen jede dritte Ehe scheitert, oder deshalb, weil Sie Ihre zweite Ehe eingehen und Sie sich nicht nochmals mit einer als leidvoll erfahrenen Auseinandersetzung über Scheidung und Scheidungsfolgen konfrontiert sehen oder weil Sie für Ihre Ehe ebenso faire wie auch verbindliche Regelungen anlässlich Trennung und Scheidung treffen wollen, um nicht später, wenn die Ehe auf dem Prüfstand steht, feststellen zu müssen, dass bei Ihnen und/oder Ihrem Ehepartner keine Bereitschaft zu einer – eigentlich unverzichtbaren – Verständigung besteht.



    Ich berate Sie aber auch

    aus Anlass Ihrer Überlegung, sich von Ihrem Ehepartner zu trennen und werde Ihnen dann aufzeigen, mit welchen – teilweise auch tiefgreifenden – Konsequenzen ein solche Trennung verbunden sein kann; wie auch nach vollzogener Trennung während der gesamten Trennungszeit, die von vielen Ehepartnern als besonders schwierig erlebt wird und überlege gemeinsam mit Ihnen, ob nicht vorzugsweise Gespräche mit Ihrem Ehepartner sinnvoll sein können, mit denen Gerichtsverfahren vermieden werden.



    Ich unterstütze Sie,

    wenn es darum geht, Ihnen mit Hilfe einer notariell beurkundeten Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung Planungssicherheit zu verschaffen und ein schlankes und damit auch kostengünstiges Scheidungsverfahren vorzubereiten.



    Und natürlich vertrete ich Sie

    im Scheidungsverfahren und verständige mich mit Ihnen darüber, ob und ggfs. welche Scheidungsfolgen einer einvernehmlichen Regelung zugeführt werden, um eine für keinen Ehepartner wünschenswerte jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung nicht führen zu müssen.


  • Ich berate Sie

    nicht nur, wenn es um den Abschluss eines Arbeitsvertrages geht oder um die Änderung eines bestehenden Vertrages, etwa weil eine solche von Ihnen gewünscht wird oder betriebliche Notwendigkeiten eine Vertragsanpassung erforderlich machen; ich berate Sie auch, wenn Art und Umfang von Ansprüchen oder Pflichten aus Ihrem Arbeitsverhältnis im Streit stehen und Sie wissen wollen, wo Sie stehen und auf welche Weise Sie Ihren Ansprüchen wirkungsvoll Geltung verschaffen können.



    Ich vertrete Sie

    in arbeitsgerichtlichen Verfahren und erforderlichenfalls auch in allen Instanzen, wobei ich mit Ihnen in jeder Lage des Verfahrens überlegen werde, ob und ggfs. mit welchem Inhalt eine Verständigung mit Ihrem Prozessgegner möglich und (vielfach auch) sinnvoll ist



    Ich berate und vertrete

    sowohl Arbeitgeber wie auch Betriebsräte in allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts, verhandele und formuliere Betriebsvereinbarungen und, wenn unternehmerische Entscheidungen dies erforderlich machen, Sozialpläne, deren Umsetzung von mir in umfassender Weise begleitet wird; hierbei kann ich auf langjährige Erfahrungen mit mittelständischen Unternehmen ebenso zurückblicken wie auch mit überregional tätigen Konzernen.



    In allen Fällen

    steht für mich im Vordergrund, Ihren Standpunkt mit Nachhaltigkeit und einem hohen Maß an fachlicher Kompetenz zu vertreten und unterstütze Sie auch, wenn Sie eine Verständigung wünschen, um die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung zu erleichtern: Auch im Arbeitsrecht sind »Win-Win-Lösungen« anstrebenswert, um den Weg in die Zukunft richten zu können und nicht in der konfliktreichen Gegenwart zu verharren.


  • Bücher/Buchbeiträge:

    Formularbuch des Fachanwalts Familienrecht
    Herausgeber: Jüdt/Kleffmann/Weinreich, 7. Auflage, 2023
    Kap. 2: Der Abänderungsantrag (S. 377 - 477)
    Kap. 3: Das Güterrecht (S. 549 - 593; S. 618 - 661)
    Kap. 10: Partnerschaften außerhalb der Ehe (S. 1063 – 1138)

    Praxishandbuch Unterhaltsrecht
    Herausgeber: Kleffmann/Soyka, bis 4. Auflage, 2020
    Kap. 7: Familienrechtliche Ausgleichsansprüche
    Kap. 8: Unterhalt eingetragener Lebenspartner

    Die Überleitung von Unterhaltsansprüchen nach § 36 EGZPO
    516 Seiten, Gardez! Verlag, 2009

    Handbuch Familienvermögensrecht
    Herausgeber: Michael Klein, 3. Aufl. 2022
    Kap. 2: Der Ehevertrag (S. 783 – 972)

    Zurück zum Start: Die gekippte Dreiteilungsmethode
    Sonderbeilage zum Formularbuch des Fachanwalts Familienrecht, S. 33 ff.



    Aufsätze/Zeitschriftenbeiträge zum Familienrecht:

    Alles fließt und nichts bleibt?
    Betrachtungen zur Flusslehre des Heraklit von Ephesos

    FuR 2007, 401 ff.; 457 ff.; 507 ff.

    UÄndG 2008 und Abänderungsklage: Auch gegen eine nicht titulierte Vereinbarung?
    FuR 2008, 112 ff.

    Der Vertrauensschutz in Überleitungsfällen
    FuR 2008, 427 ff.; 468 ff.; 532 ff.; 577 ff

    § 323 ZPO und/oder § 767 ZPO?
    Überlegungen zur richtigen Klagewahl

    FuR 2009, 301 ff.; 387 ff.; 439 ff.

    Muster und Erläuterungen zu einem Antrag auf Abänderung eines notariellen Schuldanerkenntnisses
    FuR 2009, 666 ff.

    Zur Verwirkung von Unterhaltsansprüchen
    FuR 2010, 548 ff.; 624 ff.

    Der Unterhalt nach § 1615l BGB - zugleich eine Anmerkung zu den Auswirkungen der Entscheidung des BVerfG vom 25.01.2011
    FuR 2011, 241 ff.

    Die anwaltliche Honorierung bei einer aus dem Scheidungsverbund abgetrennten und sodann auf das neue Recht übergeleiteten Folgesache über den Versorgungsausgleich
    FuR 2011, 307 ff.

    Unterhalt mit dem Taschenrechner?
    Denkanstösse zur Gestaltung ehevertraglicher Regelungen zum Ehegattenunterhalt
    FuR 2011, 487 ff.

    Das Leben in einer realen und fiktiven Welt
    Anmerkungen zur "Matrix" im Unterhaltsrecht oder: Der Umgang mit fingierten Einkünften
    FuR 2012, 520 ff.

    Zum anwaltlichen Unbehagen bei erlassener einstweiliger Unterhaltsanordnung
    FuR 2012, 570 ff.; 635 ff.

    Der neue Familienselbstbehalt und seine Auswirkungen auf den Elternunterhalt
    FuR 2013, 62 ff.

    Die Auskunftsverpflichtung beim Zugewinnausgleich oder: Wie "verauskunfte" ich meinen Ehegatten vergleichsbereit?
    FuR 2013, 187 ff

    Das Schicksal von Zuwendungen enttäuschter (Schwieger)Eltern
    FuR 2013, 431 ff.

    10 Jahre Ehevertragsrechtsprechung des BGH
    FuR 2014, 92 ff.; 155 ff.

    Der "belastete privilegierte Erwerb" in der Zugewinnausgleichsbilanz und der K(r)ampf mit dessen Indexierung
    FuR 2014, 391 ff.; 459 ff.

    Der Auskunftsanspruch zum Anfangs- und Endvermögen
    FuR 2014, 504 ff.

    Anmerkungen zur richtigen Anrechnung der Geschäftsgebühr im VKH-Verfahren
    FuR 2015, 23 ff.

    Vergleichsreue vs. Anwaltshaftung, insbesondere: Die haftungsrechtlichen Tücken bei Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung
    FuR 2015, 193 ff.

    Lediglich ein "Mauerblümchen" des Unterhaltsrechts? Überlegungen zum Verfahrenskostenvorschuss unter besonderer Berücksichtigung der Rückzahlungspflicht und der Kostenfestsetzung
    FuR 2015, 315 ff.

    Die "Tücken" des Altersvorsorgeunterhalts - zugleich ein Beitrag zur Anwaltshaftung
    FuR 2015, 622 ff.

    Der "vergessene" Altersvorsorgeunterhalt - zugleich ein Beitrag zur Abänderung titulierter Unterhaltsansprüche
    FuR 2016, 2 ff.

    Die Abänderung von Unterhalt infolge Rentenbezugs
    FuR 2016, 614 ff.

    Zugewinn auch unter Einbeziehung der "Verlobungszeit"
    FuR 2017, 118 ff.

    "Optimierung des Gebührenbudgets" bei der Abrechnung familienrechtlicher Mandate?
    FuR 2018, 339 ff.

    Zugewinn und ... "S" wie Steuern
    FuR 2019, 451 ff.

    Zugewinn und ... "G" wie Gemeinschaftskonten
    FuR 2019, 632 ff.

    Zugewinn und ... "T" wie Trennungsvermögen
    FuR 2020, 93 ff.; 143 ff.

    Zugewinn und ... "B" wie Beweislast
    FuR 2020, 412 ff.; 467 ff.

    Zugewinn und ... "E" wie Ehevertrag
    FuR 2020, 572 ff.

    Zugewinn und ... "V" wie Vorausempfang
    FuR 2021, 25 ff.; 86 ff.

    Zugewinn und ... "E" wie Einwendungen und Einreden
    FuR 2021, 243 ff.; 297 ff.; 358 ff.; 407 ff.

    Zugewinn und ... "V" wie Vorzeitiger Zugewinnausgleich
    FuR 2021, 586 ff.; 646 ff.; FuR 2022, 21 ff.;83 ff.

    Zugewinn und ... "A" wie Arrest - Zugleich ein Beitrag zur „anwaltlichen Regressvermeidung“
    FuR 2022, 195 ff.; 251 ff.; 313 ff.

    Zugewinn und ... "D" wie Dritte
    FuR 2022, 519 ff.; 565 ff.; 618 ff.

    Mehrere Auftraggeber im Erb- und Familienrecht
    FuR 2022, 422 ff.; 462 ff.

    Abänderung und ... "P" wie Provisorium
    FuR 2023, 64 ff.; 134 ff.

    Abänderung und ... "G" wie Grundsätze
    FuR 2023, 224 ff.; 268 ff.

    Abänderung und ... "Z" wie Zeitpunkte
    FuR 2023, 362 ff.

    Abänderung und ... "W" wie Wesentliche Veränderung
    FuR 2023, 408 ff.; Heft 10; Heft 11.

    Unterhalt im Alter
    FuR 2023, 582 ff.

    Abänderung und ... "P" wie Präklusion
    FuR 2024, Heft 2; Heft 3.

    Abänderung und ... "F" wie Fiktion
    FuR 2024, Heft 4; Heft 5.

    Abänderung und ... "V" wie Vereinbarte Unterhaltsschuld
    FuR 2024, Heft 7; Heft 8.



    Buchbesprechungen:

    Borth, Praxis des Unterhaltsrechts, 2. Aufl. 2011
    FuR 2012, 617 ff.

    Kemper, Versorgungsausgleich in der Praxis
    FuR 2011, 320 ff.

    PWW 3. Auflage
    FuR 2008

    Rezension Scholz/Stein "Praxishandbuch Familienrecht",
    18. Ergänzungslieferung - Oktober 2009, Beck-Verlag

    FuR 2010


  • François Couperin
    aus: Piece de Clavecin: »Le tic toc choc ou Les maillotins« in der Bearbeitung für Flöte und Cembalo von Hans-Peter Schmitz

    Cembalo: Gerhard Flöck


    Schubert/Jüdt
    Impromptu in Ges-Dur op. 90 Nr. 3 in der Bearbeitung für Flöte, Oboe, Klarinette und Klavier

    Oboe: Peter Bodnar
    Klarinette: Thomas Jüdt
    Klavier: Bernhard Bücker


    Cole Porter/Rolf Langhans
    "Beginn the Beguine"


    Klavier: Bernhard Bücker
    Klarinette: Thomas Jüdt
    Bratsche: Rolf Langhans


    Louis Spohr
    aus: Quintett für Klavier und Bläser op. 52

    Klavier: Stefan Irmer
    Klarinette: Thomas Jüdt
    Horn: Markus Schleich
    Fagott: William Bond


    T. Genin Jeune
    aus: „Sextuor“ für Klavier und Bläserquintett

    Klavier: Bernhard Bücker
    Oboe: Peter Bodnar
    Klarinette: Thomas Jüdt
    Horn: Markus Schweich
    Fagott: William Bond


    Schubert/Jüdt
    aus: „Die Forelle“ in der Bearbeitung für Sopran, Flöte, Klarinette, Violoncello und Klavier

    Sopran: Christiane Rost
    Klarinette: Thomas Jüdt
    Violoncello: Guido Schiefen
    Klavier: Stefan Irmer


    Franz Doppler
    aus: Duettino über ungarische Themen für 2 Flöten und Klavier

    Flöten: Eberhard Jüdt und Wolfgang Dasbach
    Klavier: Stefan Irmer


    F. Mendelssohn-Bartholdy
    aus: Klavier-Trio Nr. 1 in d-moll für Klavier, Flöte und Violoncello, op. 49
    3. Satz: Scherzo. Leggiero e vivace

    Klavier: Olaf Dressler
    Violoncello: Guido Schiefen


    J. N. Hummel
    aus: Trio op. 78 für Klavier, Violoncello und Flöte

    Klavier: Olaf Dressler
    Violoncello: Guido Schiefen


    J. J. Quantz
    Konzert für Flöte, Streicher und B.C. in G-Dur; Ausschnitt aus dem 2. Satz

    Cembalo: Stefan Irmer
    1. Violine: Rachel Isserlis, Christoph Daub
    2. Violine: Yuko Ishikawa
    Viola: Rolf Langhans
    Violoncello: Ester Linsel
    Kontrabaß: Jörg Koslowski


    Franz & Karl Doppler
    aus: "Souvenir de Prague", op. 24
    Alla Zingarese

    Flöten: Eberhard Jüdt und Wolfgang Dasbach
    Klavier: Stefan Irmer


    Louise Farrenc
    aus: Sextett für Klavier und Bläserquintett op. 52

    Klavier: Bernhard Bücker
    Oboe: Detlev Rollmann
    Klarinette: Thomas Jüdt
    Horn: Markus Schleich
    Fagott: William Bond


    Jean Françaix
    Sextuor für Klavier und Bläserquintett (1947)
    L´Heure du berger 3. Satz: Finale

    Klavier: Bernhard Bücker
    Oboe: Detlev Rollmann
    Klarinette: Thomas Jüdt
    Horn: Markus Schleich
    Fagott: William Bond


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  • gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie mir bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
  • gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie mir bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
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